1. Zum Erben braucht man keinen Erbschein

    Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass Hinterbliebene keinen kostenpflichtigen Erbschein vorlegen müssen, um bei Banken und Sparkassen über ihr Erbe zu verfügen. Demnach reiche künftig ein beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag aus.
  2. Bestandsimmobilie: Gut kalkulieren

    Das Umfeld für Häuslebauer und Immobilienkäufer ist derzeit äußerst widersprüchlich: Einerseits profitieren sie von günstigen Zinsen; andererseits steigen die Preise für Grundstücke und Bestandsimmobilien. Während Häuslebauer schon immer damit …