Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, sind Zehntausende hierzulande nicht krankenversichert. Eine Rückkehr ins System fällt umso schwerer, je länger man draußen ist. Denn die Beiträge für die unversicherte Zeit müssen nachgezahlt werden. Vor allem Selbstständige mit schmalem Einkommen verzichten dann lieber auf den Schutz, hinzukommen Randgruppen wie Obdachlose oder illegale Einwanderer. Offiziell gibt die Bundesregierung die Zahl der Menschen ohne Versicherungsschutz mit 80.000 an (2014), wobei die Dunkelziffer kaum seriös geschätzt werden kann, aber beträchtlich sein dürfte.

Die Ärzte dürfen allerdings auch unversicherten Personen die Behandlung nicht verweigern. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei überlaufener Praxis, dürfen Patienten wieder weggeschickt werden. Wer nach der Behandlung keine Versichertenkarte vorlegt, erhält eine Privatrechnung, die auf den üblichen Inkasso-Wegen beigetrieben wird. Übrigens dürfen die Krankenkassen bei Rückkehrern keine Kulanz walten lassen, auch wenn sie wollen: Die ausstehenden Beiträge müssen eingefordert werden, nötigenfalls bis zur eidesstattlichen Versicherung.