Die ersten Anleger haben bereits Klage erhoben: Weil das VW-Management seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist, fordern die Aktionäre nun Schadensersatz. Juristen sehen günstige Aussichten für die Kläger.

Der Hintergrund: Laut Wertpapierhandelsgesetz ist eine Aktiengesellschaft verpflichtet, unverzüglich über alles zu informieren, was den Börsenkurs nennenswert beeinflussen könnte. Zweifellos gehören staatliche Ermittlungen wegen betrügerischer Software dazu. Die kalifornischen Behörden haben ihre diesbezügliche Arbeit bereits im Mai 2014 aufgenommen. Wann auch immer der VW-Vorstand davon erfahren hat: Die Veröffentlichung dieser Nachricht erfolgte sehr spät. Anleger, die im betreffenden Zeitraum VW-Aktien erworben haben, können sich daher vom Management hinters Licht geführt fühlen. Immerhin ist der Kurs nach Bekanntwerden des Skandals deutlich nach unten gerauscht. Spezialisierte Kanzleien sind derzeit noch damit beschäftigt, Kläger zusammenzuführen. Potenziell drohen VW zusätzliche Milliardenzahlungen.